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Informationen

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Anamnese sowie der Klärung von Wünschen und Zielen einer Psychotherapie. Es werden auch die Rahmenbedingungen (Ablauf einer Psychotherapie, angewandte Techniken, Honorar, Absageregelung usw.) gemeinsam abgeklärt. Das Erstgespräch gilt als therapeutische Sitzung und ist kostenpflichtig. 

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. In der Regel finden die Sitzungen einmal wöchentlich statt und gegen Ende der Therapie oder in Ausnahmefälle 14-täglich. Die Therapiedauer ist abhängig von den Anliegen und individuellen Zielen und variiert zwischen einigen Sitzungen und einem mehrmonatlichen Zeitraum.

Die Kosten einer Therapiesitzung (50 Minuten) belaufen sich auf EUR 90,00. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen keine Kosten für Therapien bei Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision. Private Krankenversicherungen bieten je nach Vertrag die Möglichkeit, eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Kosten zu erhalten.

Absagen per Anruf oder SMS sind bis 24 Stunden vorher kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen wird der reguläre Tarif in Rechnung gestellt - danke für Ihr Verständnis!

Die Verschwiegenheitspflicht ist von mir einzuhalten, da Vertrauen und Sicherheit hier unabdingbar sind. Daher unterliegt alles, was im Rahmen der Psychotherapie besprochen wird, der gesetzlich verankerten Verschwiegenheit (§ 15 PthG).

In Ausbildung unter Supervision befindet man sich im letzten Abschnitt der Ausbildung und man ist bereits berechtigt, eigenständig Therapiesitzungen durchzuführen. Dabei arbeite ich in enger Abstimmung mit erfahrenen Lehrtherapeut*innen der ÖGVT, die meine Arbeit begleiten und überprüfen. Fallbesprechungen erfolgen ausschließlich in anonymisierter Form.

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